Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt:
Kreis-
und Strategieausschuss vom 04.03.2024
Unter dem Datum des 18. Februar 2024 beantragten die CSU/FDP-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die Fraktion FW/Bayernpartei, sowie die Ausschussgemeinschaft ÖDP/Die LINKE für die Kreistagssitzung am 13. Mai 2024 und den vorberatenden Kreis- und Strategieausschuss am 4. März 2024 die
Resolution Kreistag Ebersberg: Demokratie verteidigen (Anlage 1).
Der Inhalt des Resolutionstextes lautet:
Der Kreistag
Ebersberg solidarisiert sich mit den Demonstrationen zur Wahrung der
Demokratie und
Menschenrechte, sowie gegen rechtsradikale Bestrebungen, die seit
Wochen auch im
Landkreis Ebersberg unter großer Beteiligung der Zivilgesellschaft
stattfinden.
Er begrüßt und
unterstützt die Einführung einer jährlichen Gedenkveranstaltung zum
„Zentralen
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im Landkreis Ebersberg“.
Der Kreistag
Ebersberg bekennt sich zur demokratischen Grundordnung des Freistaates, zur bayerischen
Verfassung und zur Verfassung des Bundes. Die Verfassung bildet den unersetzlichen
Rahmen des eigenen Wirkens.
Dabei steht an
erster Stelle: die Würde des Menschen ist unantastbar. Das betrifft alle Menschen.
Der Kreistag
verurteilt jede Form von Hass, Rassismus und Ausgrenzung, unabhängig von welcher
extremistischen Richtung sie kommen. Der Kreistag wird verfassungsfeindlichen Bestrebungen
frühzeitig und entschieden entgegentreten.
Die
Gedenkveranstaltung am 26.01.2024 in Grafing hat eindrücklich gezeigt, wohin es
führen kann, wenn rechtsradikale Tendenzen nicht von einem breiten
gesellschaftlichen Bündnis zurückgedrängt werden. Es ist wichtig, dass führende
Politikerinnen und Politiker klare Distanzierung gegenüber antidemokratischen Parteien
zeigen, sowohl verbal als auch Inhaltlich, um die Werte der Demokratie zu
schützen und zu stärken.
Die Verwaltung des Landkreises Ebersberg ist als vollziehende Gewalt ohnehin an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) und lehnt jede Form des Extremismus ab.
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 05.12.1986 - 4 C 13/85 -, NVwZ 1987, 578 (582)) zu verschiedenen Varianten von Neutralitätsgeboten macht zudem deutlich, dass sich die Verwaltung im Grundsatz unparteilich und neutral in Bezug auf politische Themen und gegenüber politischen Parteien zu verhalten habe (vgl. auch Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung), Kurzinformation, Politische Stellungnahmen von Behörden und Neutralität).
Eine Beschlussempfehlung von Seiten der Verwaltung kann daher nicht ergehen.
In der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses vom 04.03.2024 stellte Kreisrat Manfred Schmidt folgenden Änderungsantrag:
„Der
Landkreis richtet jährlich am 22. Januar eine Veranstaltung zum zentralen
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus aus. Zusätzlich ist dabei auch
auf die unzureichende Vergangenheitsbewältigung dieser unseligen Zeit nach Kriegsende
hinzuweisen.“
Der Kreis- und Strategieausschuss fasste in seiner Sitzung am 04.03.2024 daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 02.03.2024.
& |
abgelehnt |
Ja 1 Nein 12
Anwesend 13 |
2. Abstimmung über den Antrag der CSU-/FDP-Kreistagsfraktion, der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Kreistagsfraktion sowie der Ausschussgemeinschaft ÖDP/Die LINKE über die Resolution des Kreistags Ebersberg: Demokratie verteidigen.
& |
angenommen |
Ja 12 Nein 1
Anwesend 13 |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Abstimmung über den Resolutionsantrag.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch den Antrag und den Beschluss.