Betreff
Qualitätsstandards für Leitungsfortbildungen in Kindertagesstätten im Landkreis Ebersberg
Vorlage
2024/1207
Art
Sitzungsvorlage

Im Zuge des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass Kindertagesstätten auf gut qualifizierte Leitungskräfte zurückgreifen können, die in schwierigen Situation den Überblick behalten und die Arbeit in multiprofessionellen Teams voranbringen können.

 

Damit sichergestellt ist, dass die Leitungskräfte über die entsprechende Erfahrung und den erforderlichen Wissensstand verfügen, sollen im Landkreis Ebersberg für Leitungsweiterbildungen einheitliche Qualitätsstandards etabliert werden.

 

Hierfür hat das Kreisjugendamt Qualitätsstandards entworfen, die sich eng an den Vorgaben des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) orientieren. Die Qualitätsstandards wurden anschließend mit den größten Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Ebersberg im Rahmen eines Impulsgremiums diskutiert und auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmt, so dass sichergestellt ist, dass die Anregungen und Ideen der Träger ausreichend Berücksichtigung fanden.

 

Neben einer einheitlichen Qualifizierung für die Leitungen der Kindertagesstätten im Landkreis Ebersberg sollen die Qualitätsstandards auch rechtliche Verbindlichkeit für die Anerkennung von Leitungsweiterbildungen schaffen. Wird eine Leitungsweiterbildung nach dem beschlossenen Qualitätsstandard besucht, ist einer Anerkennung der Weiterbildung durch die Kindertagesstättenaufsicht garantiert. Dies schafft Verlässlichkeit und hilft, bürokratische Hürden abzubauen. Darüber hinaus ist eine Prüfung im Einzelfall immer möglich, wenn andere Voraussetzungen vorliegen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine