Im
Zuge des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass Kindertagesstätten auf gut
qualifizierte Leitungskräfte zurückgreifen können, die in schwierigen Situation
den Überblick behalten und die Arbeit in multiprofessionellen Teams
voranbringen können.
Damit
sichergestellt ist, dass die Leitungskräfte über die entsprechende Erfahrung
und den erforderlichen Wissensstand verfügen, sollen im Landkreis Ebersberg für
Leitungsweiterbildungen einheitliche Qualitätsstandards etabliert werden.
Hierfür
hat das Kreisjugendamt Qualitätsstandards entworfen, die sich eng an den
Vorgaben des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)
orientieren. Die Qualitätsstandards wurden anschließend mit den größten Trägern
von Kindertagesstätten im Landkreis Ebersberg im Rahmen eines Impulsgremiums diskutiert
und auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmt, so dass sichergestellt ist, dass die
Anregungen und Ideen der Träger ausreichend Berücksichtigung fanden.
Neben
einer einheitlichen Qualifizierung für die Leitungen der Kindertagesstätten im
Landkreis Ebersberg sollen die Qualitätsstandards auch rechtliche Verbindlichkeit
für die Anerkennung von Leitungsweiterbildungen schaffen. Wird eine
Leitungsweiterbildung nach dem beschlossenen Qualitätsstandard besucht, ist einer
Anerkennung der Weiterbildung durch die Kindertagesstättenaufsicht garantiert.
Dies schafft Verlässlichkeit und hilft, bürokratische Hürden abzubauen. Darüber
hinaus ist eine Prüfung im Einzelfall immer möglich, wenn andere
Voraussetzungen vorliegen.
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine