Betreff
MVV Mobilitätsverbund; Verlängerung der a) Allgemeinverfügung zur Durchführung des Deutschlandtickets und b) Zweckvereinbarung zu den Abrechnungsmodalitäten des Deutschlandtickets
Vorlage
2024/1214
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV Ausschuss am 29.11.2023

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2023

Kreistag am 18.12.2023

 

a) Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket

 

Wegen fehlender Finanzierungszusagen des Bundes für das gesamte Jahr 2024 hatte die MVV- Gesellschafterversammlung die Gültigkeit im MVV-Raum nur bis 30.04.2024 beschlossen. Die vom Kreistag am 18.12.2023 beschlossene Verlängerung der Allgemeinverfügung wurde demzufolge bis 30.04.2024 befristet.

 

Für den Rest des Jahres 2024 gibt es aktuell immer noch keine vollständigen Finanzierungszusagen des Bundes. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die derzeit vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Die MVV GmbH erarbeitet aus diesem Grund aktuell eine neue Allgemeinverfügung, die ab 01.05.2024 eine jeweils monatliche Verlängerung beinhaltet, solange die Finanzierung durch Bund und Land aufgrund der für das Deutschlandticket vorhandenen Finanzmittel jeweils noch auskömmlich ist.

 

Zur Feststellung der Finanzierungssicherung erfolgt ein monatliches Monitoring.

 

Ein entsprechender Beschluss zur Umsetzung der Allgemeinverfügung soll in der MVV- Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren erfolgen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die neue Allgemeinverfügung zum 01. Mai 2024 in Kraft treten soll, soll der Landrat ermächtigt werden, alle notwendigen Maßnahmen für die Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket über den 30.04.2024 hinaus zu treffen. Dies jedoch zwingend unter der Voraussetzung einer Kostenneutralität für den Kreishaushalt.

 

Ein Entwurf der Allgemeinverfügung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

b) Zweckvereinbarung zu den Abrechnungsmodalitäten des Deutschlandtickets

 

Der Landkreis Ebersberg hat zur Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten zum Verlustausgleich bei eigenwirtschaftlichen Verkehren eine Zweckvereinbarung mit den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim geschlossen. Der Beschluss vom 18.12.2023 sieht vor, dass die Zweckvereinbarung wie auch die damals vorgestellte Allgemeinverfügung zum 30.04.2024 ausläuft. Die aktuelle Zweckvereinbarung soll bis mindestens 31.12.2024 geschlossen werden.

 

Die Verwaltung hat fehlerhaft dem Landrat die aktuelle Zweckvereinbarung mit einer Gültigkeit bis 31.12.2024 anstatt bis zum 30.04.2024 vorgelegt. Die schon erfolgte Unterzeichnung mit einer längeren Wirkungsdauer ist rückwirkend zu genehmigen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen für eine etwaige Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket über den 30.04.2024 hinaus unter der Voraussetzung einer Kostenneutralität für den Kreishaushalt zu treffen.

 

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Die mit dem Kreistagsbeschluss vom 18.12.2023 bis zum 30.04.2024 genehmigte Zweckvereinbarung mit den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim wird in ihrer Wirkungsdauer bis zum 31.12.2024 nachträglich genehmigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine