Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV Ausschuss am 29.11.2023
Kreis- und
Strategieausschuss am 04.12.2023
Kreistag am 18.12.2023
a) Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket
Wegen fehlender Finanzierungszusagen des Bundes für das
gesamte Jahr 2024 hatte die MVV- Gesellschafterversammlung die Gültigkeit im
MVV-Raum nur bis 30.04.2024 beschlossen. Die vom Kreistag am 18.12.2023
beschlossene Verlängerung der Allgemeinverfügung wurde demzufolge bis
30.04.2024 befristet.
Für den Rest des Jahres 2024 gibt es aktuell immer noch keine
vollständigen Finanzierungszusagen des Bundes. Aktuell wird davon ausgegangen,
dass die derzeit vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Die MVV GmbH erarbeitet
aus diesem Grund aktuell eine neue Allgemeinverfügung, die ab 01.05.2024 eine
jeweils monatliche Verlängerung beinhaltet, solange die Finanzierung durch Bund
und Land aufgrund der für das Deutschlandticket vorhandenen Finanzmittel
jeweils noch auskömmlich ist.
Zur Feststellung der Finanzierungssicherung erfolgt ein
monatliches Monitoring.
Ein entsprechender Beschluss zur Umsetzung der Allgemeinverfügung soll in
der MVV- Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren erfolgen.
Vor dem Hintergrund, dass die neue Allgemeinverfügung zum 01. Mai 2024 in
Kraft treten soll, soll der Landrat ermächtigt werden, alle notwendigen
Maßnahmen für die Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinen Vorschrift zum
Deutschlandticket über den 30.04.2024 hinaus zu treffen. Dies jedoch zwingend
unter der Voraussetzung einer Kostenneutralität für den Kreishaushalt.
Ein Entwurf der Allgemeinverfügung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 1
bei.
b) Zweckvereinbarung zu den Abrechnungsmodalitäten des Deutschlandtickets
Der Landkreis Ebersberg hat zur Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten
zum Verlustausgleich bei eigenwirtschaftlichen Verkehren eine Zweckvereinbarung
mit den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim geschlossen. Der Beschluss vom
18.12.2023 sieht vor, dass die Zweckvereinbarung wie auch die damals
vorgestellte Allgemeinverfügung zum 30.04.2024 ausläuft. Die aktuelle
Zweckvereinbarung soll bis mindestens 31.12.2024 geschlossen werden.
Die Verwaltung hat fehlerhaft dem Landrat die aktuelle Zweckvereinbarung mit einer Gültigkeit bis 31.12.2024 anstatt bis zum 30.04.2024 vorgelegt. Die schon erfolgte Unterzeichnung mit einer längeren Wirkungsdauer ist rückwirkend zu genehmigen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Landrat wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen
für eine etwaige Verlängerung der Gültigkeit der Allgemeinen Vorschrift zum
Deutschlandticket über den 30.04.2024 hinaus unter der Voraussetzung einer
Kostenneutralität für den Kreishaushalt zu treffen.
Dem ULV-Ausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreis- und
Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Die mit dem Kreistagsbeschluss vom 18.12.2023 bis zum 30.04.2024
genehmigte Zweckvereinbarung mit den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim wird in
ihrer Wirkungsdauer bis zum 31.12.2024 nachträglich genehmigt.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine