Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV Ausschuss am 29.11.2023
Kreis- und
Strategieausschuss am 04.12.2023
Kreistag am 18.12.2023
Zweckvereinbarung zu den Abrechnungsmodalitäten des Deutschlandtickets
Der Landkreis Ebersberg hat zur Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten
zum Verlustausgleich bei eigenwirtschaftlichen Verkehren eine Zweckvereinbarung
mit den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim geschlossen. Der Beschluss vom
18.12.2023 sieht vor, dass die Zweckvereinbarung wie auch die damals
vorgestellte Allgemeinverfügung zum 30.04.2024 ausläuft. Die aktuelle
Zweckvereinbarung soll bis mindestens 31.12.2024 geschlossen werden.
Die Verwaltung hat fehlerhaft dem Landrat die aktuelle Zweckvereinbarung
mit einer Gültigkeit bis 31.12.2024 anstatt bis zum 30.04.2024 vorgelegt. Die
schon erfolgte Unterzeichnung mit einer längeren Wirkungsdauer ist rückwirkend
zu genehmigen.
Der
ULV-Ausschuss fasste am 16.04.2024 einen einstimmigen Beschluss.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und
Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Die mit dem Kreistagsbeschluss vom 18.12.2023 bis zum 30.04.2024
genehmigte Zweckvereinbarung mit den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim wird in
ihrer Wirkungsdauer bis zum 31.12.2024 nachträglich genehmigt.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine