Betreff
Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon;
Ergebnis der Leistungsphase 0 und weiteres Vorgehen
Vorlage
2024/1218
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB- und LSV-Ausschuss am 04.10.2017

Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2017

SFB-Ausschuss am 05.10.2018

LSV-Ausschuss am 27.05.2019

SFB-Ausschuss am 29.05.2019

SFB-Ausschuss am 29.06.2021

SFB-Ausschuss am 23.03.2022

SFB-Ausschuss am 18.10.2023

 

Das von der Schule in Abstimmung mit dem Landratsamt ursprünglich erarbeitete Raum­konzept von 2019 hatte die Schulaufsicht an der Regierung von Oberbayern in einer ersten Einschätzung als über­zeugend bewertet. Seit Einführung der Flächenbandbreiten werden nicht mehr die Raum­programme schulaufsichtlich genehmigt, sondern konkrete Bauvor­haben, für die Planunter­lagen, Flächenberechnung und ein kurzer Erläuterungsbericht vorzulegen sind.

 

Am 14.02.2023 hat der SFB-Ausschuss u.a. beschlossen, dass zu „den übrigen Fragestellungen und Anregungen aus den Anträgen sowie zur Realisierung der geplanten beiden Schulneubauten (...) eine interfraktionelle Arbeitsgruppe bestehend aus je zwei Mitgliedern der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung geeignete Lösungsvorschläge“ erarbeitet. In der Sitzung des Kreistages am 18.12.2023 berichtete die Abteilungsleiterin Zentrales und Bildung Brigitte Keller, dass der Prozess der Planungsphase 0 am Gymnasium Kirchseeon begonnen habe. Ein erster Vor-Ort-Termin des Beratungsbüros „LernLandSchaft“ habe bereits stattgefunden, dabei sei die Schulfamilie stets in den Prozess involviert.

 

Nach mehreren Workshops mit der Schulfamilie und den Fachstellen im Landratsamt (Schulentwicklung und Kreishochbau und Liegenschaften) hat das Beratungsbüro LernLandSchaft inzwischen ein Pädagogisches Raumfunktionsbuch erarbeitet und das Raum­programm entsprechend überarbeitet. Statt der ursprünglich 3.146 m² Haupt­nutzfläche konnte der Erweiterungsbedarf so um 1.169 m² auf 1.977 m² (vgl. Anlage 1) reduziert werden. Die frühere Bruttogeschoßfläche (BGF) von 5.082 m² reduziert sich dadurch um 1.124,60 m² auf 3.957,40 m². Die etwas geringere Einsparung bei der BGF liegt daran, dass LernLandSchaft im Gegensatz zur vorherigen Planung im Anbau zwei Flucht­treppen­häuser und eine Haupterschließungstreppe mit Aufzug einplanen, die eine spätere Verbin­dung zum Bestandsgebäude ermöglicht.

 

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe Schulneubauten hat sich am 22.03.2024 einstimmig für die schnellstmögliche Umsetzung des reduzierten Raumprogramms ausgesprochen. Wie oben beschrieben ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erst nach der Leistungs­phase 4 (Genehmigungsplan) zu erwarten. Dies ist keine Besonderheit, die dem neuen Verfahren geschuldet ist, sondern der Regelfall bei allen Maßnahmen, die einer schulaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.

 

Die Details des mit der Schulleitung abgestimmten Raum­funktionsbuches stellt Frau Doberer, LernLandSchaft, in der Sitzung vor.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

 

Durch Reduzierung des Erweiterungsbedarfs kann das Bauvolumen verringert werden.

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Das Gymnasium Kirchseeon wird entsprechend des ermittelten Flächenbedarfes um eine Bruttogeschoßfläche (BGF) von 3.957,40 m² erweitert.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen.

3.    Die Erweiterung soll der Schulfamilie spätestens zum Schuljahresbeginn 2026 / 2027 zur Verfügung stehen.

4.    Der LSV-Ausschuss wird sich mit der Art der baulichen Umsetzung befassen und den Startbeschluss des Kreistags am 13.05.2024 vorbereiten. Dabei ist eine Ausführungsform zu wählen, die die schnellstmögliche zeitliche Verfügbarkeit für den Schulbetrieb sicherstellt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Wie am 29.06.2021 erläutert, lagen die damaligen Kosteneinschätzungen bei 27 Mio. EUR bzw. maximal 28,3 Mio. EUR. Darin waren aber auch Risikoreserven einkalkuliert. Weil dies als zu teuer und nicht umsetzbar eingestuft wurde, kam erstmals das neu vorgestellte Verfahren der Leistungsphase 0 mit dem Ziel der Raumoptimierung zum Einsatz.

Mit der Durchführung der Leistungsphase 0 konnten die Kosten optimiert werden, wie folgender Vergleich zeigt:

Position

Stand: SFB vom 23.03.2022

Nach Durchführung Leistungsphase 0

Erweiterungsbau (KG 200-700)

21.442.285 €

16.857.935 €

Parkdeck / eMobilität

797.000 €

797.000 €

Umbauten im Bestand (2028)

751.500 €

695.000 €

Summe (jeweils ohne Risikoreserven)

22.990.785 €

18.349.935 €

Im Vergleich mit dem Stand SFB 23.03.2022 führte die Leistungsphase 0 zu einer Kostenoptimierung in Höhe von 4.640.850 €. Im Vergleich zur ersten Kostenschätzung liegen die nunmehr vorliegenden Kostenaussagen um 10 Mio € niedriger.

Um den Vergleich mit der ursprünglichen Planung darstellen zu können, wurden die Bau­kosten­steigerungen 2023 in Höhe von 6,82 % nicht berücksichtigt, weil sie auch in der ursprünglichen Planung nicht enthalten sind. Würde man sie in beiden Berechnungen berücksichtigen, ergibt sich folgender Stand:

 

Summe mit Baukostensteigerung 2023 in Höhe von 6,82 %

24,6 Mio

19,6 Mio

 

In beiden Kostenschätzungen nicht enthalten sind:

 

-       Weitere Baukostensteigerung

-       Anbindung Bestandsgebäude

-       Kühlungssystem

-       Grauwassernutzung

-       Photovoltaikanlage

-       Speicher

-       Zus. Ladestellen für PKW und Fahrräder

-       Ausstattung der Schule