Die SPD-Kreistagsfraktion stellte am 8.10.2021 den Antrag, das Landratsamt zu beauftragen, ggf. unter Einbeziehung externen Sachverstandes, zeitnah zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Kommunalanleihe in Form von Social und Green Bonds zur Förderung dringender Investitionen im Bereich Klimaschutz und Bildung herausgegeben werden kann. Erste Recherche führten zu folgenden Ergebnissen:
KfW Research
In der Anlage 2 befindet sich ein Artikel von Herrn Dr. Stephan Brand und Herrn Dr. Johannes Steinbrecher, KfW, vom 29.07.2021 zum Thema Grüne Finanzierungsinstrumente.
Stadtanleihe Landeshauptstadt München
In den Anlagen 3-7 befinden sich Unterlagen zur Stadtanleihe München.
Stadtkämmerer Dr. Axel von der Ohe,
Landeshauptstadt Hannover
In der Anlage 8 befindet sich die Präsentation anlässlich des 17. Deutschen Kämmerertages in Berlin vom 09.09.2021.
Regierung von Oberbayern
Auf unsere Anfrage bei der Regierung von Oberbayern am 13.10.2021 ging bislang noch keine Rückmeldung ein.
Auskunft unseres Finanzdienstleisters, der MAGRAL
AG vom 13.10.2021:
Für
Kommunalanleihen sprechen insbesondere folgende Gründe:
§
Verbreiterung
der Investorenbasis über Deutschland hinaus;
§
Diversifizierung
der Kreditgeber;
§
Bekanntwerden
der Kommune auf dem internationalen Markt („standing“);
§
Vorsorge
für evtl. nationale Kreditklemmen oder für rückläufige Kreditangebote;
§
Möglichkeit
für die Bürger, ihr Kapital nachhaltig und sozial zu investieren.
Gegen
Kommunalanleihen sprechen
§
eine
erhöhte Komplexität bei der Platzierung durch eine oder mehrere Banken, inkl.
evtl. eines externen Ratings;
§
der
erhebliche, zusätzliche Arbeitsaufwand für die Kommunalverwaltung;
§
der
Umstand, dass kleine Losgrößen die Wirtschaftlichkeit weiter verschlechtern;
§
die
Tatsache, dass die günstigen Konditionen eines Kommunalkredits in aller
Regel nicht erreichbar sind.
Nach intensiver
Beschäftigung mit dem Thema und sorgfältiger Analyse hat sich die MAGRAL AG
entschieden, diesen Finanzierungsbaustein zunächst nicht weiter zu verfolgen.
Hauptgründe waren überwiegend die oben bereits genannten Punkte, v.a.
-
der hohe zeitliche
Vorlauf,
-
der hohe
Arbeitsaufwand für die kommunale Verwaltung,
-
der Umstand, dass bei
Testversuchen regelmäßig festgestellt wurde, dass herkömmliche Kommunaldarlehen
günstiger lagen.
Vor einiger
Zeit teilte eine sehr große niedersächsische Kommune mit, dass sie mit der
kommunalen Anleihe deutlich unter der Kondition für ein Kommunaldarlehen
gelegen sei; es stellte sich dann aber heraus, dass deren Kommunalanleihe einen
Zins im extrem kurzfristigen roll-over Bereich aufwies; d.h. die Kondition
hätte demnach nicht mit einem Kommunaldarlehen verglichen werden dürfen,
sondern mit einem Kassenkredit.
Externen
Sachverstand in Bezug auf die Platzierung von Kommunalanleihen hat
grundsätzlich jede Bank und jedes größere Finanzinstitut. Externen Sachverstand
findet man aber auch in den Städten, die bereits Kommunalanleihen platziert
haben, insbesondere in München (Ende 90er Jahre des letzten Jahrhunderts bis
heute), aber auch Bochum, Hagen, Remscheid, Solingen, Hannover, Essen, Wuppertal
und Herne.
Die
derzeitige Personalausstattung der Finanzverwaltung kann ein solches Thema
weder inhaltlich noch vom Aufwand her abdecken.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch den Antrag.
Aufwand für die Bearbeitung des Antrages: Für Recherche und Vorbereitung in verschiedenen Fachbereichen des Landratsamtes (Finanzmanagement, Geschäftsführung Kreistag, Amtsleitung) wurden 10 Arbeitsstunden aufgewandt, bei Durchschnittsarbeitskosten EG 11 in Höhe von 48,58 € betragen die Kosten für den Antrag rund 500 €.