Die SPD-Kreistagsfraktion stellte am 8.10.2021 den Antrag, das Landratsamt zu beauftragen, ggf. unter Einbeziehung externen Sachverstandes, zeitnah zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Kommunalanleihe in Form von Social und Green Bonds zur Förderung dringender Investitionen im Bereich Klimaschutz und Bildung herausgegeben werden kann.  Erste Recherche führten zu folgenden Ergebnissen:

 

KfW Research

 

In der Anlage 2 befindet sich ein Artikel von Herrn Dr. Stephan Brand und Herrn Dr. Johannes Steinbrecher, KfW, vom 29.07.2021 zum Thema Grüne Finanzierungsinstrumente.

 

Stadtanleihe Landeshauptstadt München

 

In den Anlagen 3-7 befinden sich Unterlagen zur Stadtanleihe München.

 

Stadtkämmerer Dr. Axel von der Ohe, Landeshauptstadt Hannover

 

In der Anlage 8 befindet sich die Präsentation anlässlich des 17. Deutschen Kämmerertages in Berlin vom 09.09.2021.

 

Regierung von Oberbayern

 

Auf unsere Anfrage bei der Regierung von Oberbayern am 13.10.2021 ging bislang noch keine Rückmeldung ein.

 

Auskunft unseres Finanzdienstleisters, der MAGRAL AG vom 13.10.2021:

 

Für Kommunalanleihen sprechen insbesondere folgende Gründe:

§  Verbreiterung der Investorenbasis über Deutschland hinaus;

§  Diversifizierung der Kreditgeber;

§  Bekanntwerden der Kommune auf dem internationalen Markt („standing“);

§  Vorsorge für evtl. nationale Kreditklemmen oder für rückläufige Kreditangebote;

§  Möglichkeit für die Bürger, ihr Kapital nachhaltig und sozial zu investieren.

Gegen Kommunalanleihen sprechen

§  eine erhöhte Komplexität bei der Platzierung durch eine oder mehrere Banken, inkl. evtl. eines externen Ratings;

§  der erhebliche, zusätzliche Arbeitsaufwand für die Kommunalverwaltung;

§  der Umstand, dass kleine Losgrößen die Wirtschaftlichkeit weiter verschlechtern;

§  die Tatsache, dass die günstigen Konditionen eines Kommunalkredits in aller Regel nicht erreichbar sind.

Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema und sorgfältiger Analyse hat sich die MAGRAL AG entschieden, diesen Finanzierungsbaustein zunächst nicht weiter zu verfolgen. Hauptgründe waren überwiegend die oben bereits genannten Punkte, v.a.

-       der hohe zeitliche Vorlauf,

-       der hohe Arbeitsaufwand für die kommunale Verwaltung,

-       der Umstand, dass bei Testversuchen regelmäßig festgestellt wurde, dass herkömmliche Kommunaldarlehen günstiger lagen.

Vor einiger Zeit teilte eine sehr große niedersächsische Kommune mit, dass sie mit der kommunalen Anleihe deutlich unter der Kondition für ein Kommunaldarlehen gelegen sei; es stellte sich dann aber heraus, dass deren Kommunalanleihe einen Zins im extrem kurzfristigen roll-over Bereich aufwies; d.h. die Kondition hätte demnach nicht mit einem Kommunaldarlehen verglichen werden dürfen, sondern mit einem Kassenkredit.

 

Externen Sachverstand in Bezug auf die Platzierung von Kommunalanleihen hat grundsätzlich jede Bank und jedes größere Finanzinstitut. Externen Sachverstand findet man aber auch in den Städten, die bereits Kommunalanleihen platziert haben, insbesondere in München (Ende 90er Jahre des letzten Jahrhunderts bis heute), aber auch Bochum, Hagen, Remscheid, Solingen, Hannover, Essen, Wuppertal und Herne.

Die derzeitige Personalausstattung der Finanzverwaltung kann ein solches Thema weder inhaltlich noch vom Aufwand her abdecken.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch den Antrag.

 

Aufwand für die Bearbeitung des Antrages: Für Recherche und Vorbereitung in verschiedenen Fachbereichen des Landratsamtes (Finanzmanagement, Geschäftsführung Kreistag, Amtsleitung) wurden 10 Arbeitsstunden aufgewandt, bei Durchschnittsarbeitskosten EG 11 in Höhe von 48,58 € betragen die Kosten für den Antrag rund 500 €.