Antrag der Johanniter auf Defizitförderung
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9a
SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 10a
Anstelle der zunächst auf Schloss Zinneberg geplanten staatlichen Fachakademie für Sozialpädagogik entstand Anfang des Jahres auf Initiative der Marktgemeinde Kirchseeon zusammen mit den Johannitern und dem Berufsbildungswerk St. Zeno ein Konzept für eine private Fachakademie im Landkreis Ebersberg. Die Idee wurde zunächst am 07.02.2022 in der Bürgermeisterdienstbesprechung und anschließend dem SFB-Ausschuss in der März-Sitzung vorgestellt. Martin Swoboda, Vorstand Johanniter Regionalverband, beantragt eine kommunale Beteiligung an der privaten Fachakademie.
Zur Finanzierung der privaten, zunächst staatlich zu genehmigenden und später staatlich anerkannten Fachakademie wies die Verwaltung darauf hin, dass eine kommunale Beteiligung nicht vorgesehen ist:
Private Träger können „auskömmliche“ staatliche Zuschüsse (Schulgeldersatz, Klassenboni, Betriebszuschuss) beantragen und verlangen regelmäßig kein Schulgeld. Nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG und § 22 Abs. 1 AVBaySchFG ersetzt der Staat das Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich anerkannten Ersatzschule (...) besuchen, bis zu 110 EUR je Unterrichtsmonat.
In den ersten Jahren erfolgt jedoch keine vollständige Kostendeckung. Für den notwendigen Personal- und Schulaufwand staatlich anerkannter Fachakademien erhält der Schulträger gemäß Art. 41 Abs. 1 Satz 1, 3 Ziffer 3 BaySchFG einen Betriebszuschuss in Höhe von 100 % des Lehrpersonalaufwands.
Ersatzschulen, wie eine private Fachakademie, haben keinen Anspruch auf die Erhebung von Gastschulbeiträgen. Im letzten Schuljahr besuchten 156 Vollzeit- und 262 Teilzeitschüler*innen aus dem Landkreis Ebersberg staatliche Fachakademien in der Landeshauptstadt München sowie den Landkreisen Starnberg und Freising.
Durch die Errichtung der privaten Fachakademie spart sich der Landkreis Mietzahlungen und Sachaufwand. Mit der beantragten Defizitförderung trägt der Landkreis aber freiwillig zusätzlich u.a. die Personalkosten für Schulleitung, Dozenten und Verwaltung, die bei einer staatlichen Schule von Anfang an der Freistaat tragen würde.
In der Sitzung des SFB-Ausschusses am 12.10.2022 hat Herr Boris Cramer, Vorstandsreferent im Regionalverbund München das Konzept vorgestellt. Aus dem Gremium wurde die Frage aufgeworfen, ob die Defizitförderung beihilfe- und vergaberechtlich unbedenklich sei. Dies wird noch geprüft. Der SFB-Ausschuss fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Dem Kreis-
und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem
Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der Landkreis unterstützt die
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bei Gründung einer Fachakademie für
Sozialpädagogik in den ersten 5 Schuljahren mit einer Defizitförderung von
insgesamt bis zu maximal 1,47 Mio. EUR.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Vereinbarung mit
der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu schließen, die u.a. festlegt, dass
dauerhaft kein Schüler aus dem Landkreis Ebersberg an der Fachakademie für
Sozialpädagogik abgelehnt werden darf.
3.
Ziffer 1 und Ziffer 2 dieses Beschlusses stehen
unter dem Vorbehalt einer EU-beihilferechtlichen sowie vergaberechtlichen
Unbedenklichkeit, die von Seiten der Verwaltung geprüft wird.
4.
Die Verwaltung und die Johanniter werden beauftragt,
die maximale Defizitförderung nach Ziffer 1 dieses Beschlusses auch über
Fundraising – nach Möglichkeit – zu reduzieren.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Landkreis unterstützt die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bei Gründung einer Fachakademie für Sozialpädagogik in den ersten 5 Schuljahren voraussichtlich ab 2023 mit einer Defizitförderung von insgesamt bis zu maximal 1,47 Mio. EUR.
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Vereinbarung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu schließen, die u.a. festlegt, dass dauerhaft kein Schüler aus dem Landkreis Ebersberg an der Fachakademie für Sozialpädagogik abgelehnt werden darf.
3. Ziffer 1 und Ziffer 2 dieses Beschlusses stehen unter dem Vorbehalt einer EU-beihilferechtlichen sowie vergaberechtlichen Unbedenklichkeit, die von Seiten der Verwaltung geprüft wird.
4. Die Verwaltung und die Johanniter werden beauftragt, die maximale Defizitförderung nach Ziffer 1 dieses Beschlusses auch über Fundraising – nach Möglichkeit – zu reduzieren.
5. Sollte die Defizitförderung ausgeschrieben werden müssen, wird die Verwaltung mit der Ausschreibung beauftragt; die Ziffern 1, 2 und 4 gelten dann entsprechend für den Gewinner der Ausschreibung.
Auswirkung auf den Haushalt:
Freiwillige Leistungen in folgender Höhe:
2023 |
150.000,00 € |
2024 |
260.000,00 € |
2025 |
480.000,00 € |
2026 |
370.000,00 € |
2027 |
210.000,00 € |